Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der likeyaa GmbH

 

A. Allgemeiner Teil

I. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus einem Allgemeinen (A.) und einem Besonderen Teil (B.) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der likeyaa GmbH, Heiliger Weg 60, 44135 Dortmund (nachfolgend „likeyaa“ genannt) und ihren Kunden.

(2) Das Angebot von likeyaa richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn likeyaa ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn likeyaa auf ein Schreiben, eine E-Mail oder sonstigen Text Bezug nimmt, welches Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(4) Sofern im Besonderen Teil (B.) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder individualvertraglich nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Teils (A.).

II. Vertragsabschluss

Aufgrund der vom Kunden im Vorfeld gemachten Angaben gibt likeyaa ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Das Angebot kann, sofern in diesem nichts anderes bestimmt wurde, innerhalb von 7 Tagen vom Kunden per E-Mail, per Fax oder in Schriftform angenommen werden.

III. Datensicherheit, Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. DSGVO) beachten.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes likeyaa von Ansprüchen Dritter frei.

IV. Haftung, Haftungsgrenzen

(1) likeyaa haftet – sofern im besonderen Teil dieser AGB oder individualvertraglich nichts anderes geregelt wurde – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet likeyaa im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung von likeyaa auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.

(4) Im Übrigen haftet likeyaa nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Unter Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf – also die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

(5) Für Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet likeyaa nur, soweit sie den Verlust bzw. die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht hat. Die Haftung von likeyaa ist der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(7) Sämtliche Ansprüche unter dieser Ziff. IV. verjähren innerhalb von 1 Jahr; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Dies gilt nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder in Fällen zwingender Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.

V. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

(1) Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart, wird der Vertrag zunächst für die vertraglich vereinbarte Grundlaufzeit geschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungszeitraum), sofern er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Grundlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.

(2) Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Vertragspartner insbesondere vor, wenn der andere Vertragspartner gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

(3) Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

VI. Höhere Gewalt

(1) Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

– von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung;

– Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo;

– über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf;

– nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets oder von Internetplattformen; dies gilt nicht, sofern und soweit likeyaa die Telekommunikationsleistung selbst mit anbietet.

(2) Jede Partei hat die andere über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich bzw. per E-Mail oder per Fax in Kenntnis zu setzen.

(3) Solange likeyaa (a) auf die Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartet oder (b) durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb von likeyaa (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist), behördliches Eingreifen, gesetzliche Verbote oder andere unverschuldete Umstände in ihren Leistungen behindert ist (,,höhere Gewalt“), gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung (,,Ausfallzeit“) als verlängert und es liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. likeyaa teilt dem Kunden derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als 3 Monate an, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.

VII. Einsatz von Dritten/ Subunternehmen

(1) likeyaa ist es gestattet – nach Einwilligung des Kunden- zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritte bzw. Subunternehmen einzusetzen. likeyaa trägt dafür Sorge, dass die von ihr für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.

(2) Sofern das Verhalten oder die Qualifikation der von likeyaa eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, wird der Kunde likeyaa hierüber unverzüglich informieren. likeyaa wird unverzüglich geeignete Maßnahmen, die gegebenenfalls auch in einem Austausch der betreffenden Person bestehen können, ergreifen.

(3) likeyaa wird sich um Kontinuität bei den für den Kunden tätigen Personen bemühen. Ein Austausch ist dem Auftraggeber frühzeitig vorab anzuzeigen und erfolgt nur durch eine Person, deren Qualifikation mindestens der der zu ersetzenden Person entspricht.

(4) Die von likeyaa eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit von likeyaa eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen.

VIII. Zusammenarbeit der Vertragsparteien

(1) Für die Leistungserbringung ist eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien notwendig. Die Vertragsparteien werden sich daher über alle Umstände aus ihrer Sphäre informieren, die eine Auswirkung auf die Leistungserbringung durch likeyaa haben können.

(2) Die Vertragsparteien benennen jeweils eine verantwortliche Person, die der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechpartner zur Verfügung steht und die befugt ist, für die jeweilige Vertragspartei verbindliche Erklärungen abzugeben und Erklärungen der anderen Vertragspartei entgegenzunehmen.

IX. Änderungsverlangen/Change Request

(1) Sofern vertraglich vereinbart, ist der Kunde berechtigt, schriftlich Änderungen der Leistungen zu verlangen. likeyaa wird vom Kunden gewünschte Änderungen nicht unbillig verweigern.

(2) likeyaa wird das Änderungsverlangen des Kunden zeitnah prüfen. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, ist der likeyaa berechtigt, für den mit der Prüfung erforderlichen Aufwand eine gesonderte Vergütung zu verlangen. Ist dies der Fall, teilt likeyaa dies dem Kunden unverzüglich mit und unterbreitet ihm zugleich ein entsprechendes Prüfungsangebot mit Angaben zum Zeitrahmen der Prüfung und zur Vergütung.

(3) Ist eine umfangreiche, vom Kunden gesondert zu vergütende Prüfung des Änderungsverlangens nicht erforderlich, wird likeyaa dem Kunden binnen 15 Werktagen ein Realisierungsangebot mit allen für die Entscheidungsfindung des Kunden erforderlichen Informationen, insb. unter Angabe von Leistungszeiträumen und Vergütung, unterbreiten. Sollte es likeyaa im Einzelfall nicht möglich sein, dem Kunden innerhalb des vorstehenden Zeitraums ein Realisierungsangebot zu unterbreiten, wird sie dies dem Kunden unter Nennung eines verbindlichen Datums, zu dem sie das Realisierungsangebot vorlegen wird, mitteilen.

(4) Leistungsänderungen sind durch eine entsprechende Vertragsanpassung schriftlich zu dokumentieren. Solange die Vertragsparteien keine Vereinbarung über eine Leistungsänderung getroffen haben, wird likeyaa die Leistungen gemäß der ursprünglichen Vereinbarung erbringen.

X. Geistiges Eigentum

(1) Sofern nichts anderes vereinbart, bleibt likeyaa Inhaberin aller Materialien, die durch gewerbliche Schutzrechte oder schutzrechtsähnliche Positionen gleich welcher Art (z.B. Patentrechte, Markenrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte) und gleich ob eingetragen oder nicht („geistige Eigentumsrechte“), geschützt sind oder geschützt werden können („Materialien“) und ihr zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags zustehen oder von ihr (oder von Dritten in ihrem Auftrag) nach Abschluss des Vertrags entwickelt werden. Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen.

(2) Mit der Übergabe dieser Materialien räumt likeyaa dem Kunden an den unter diesem Vertrag gelieferten Materialien ein nicht-ausschließliches, dauerhaftes, nicht übertragbares Recht ein, diese zu nutzen, soweit sich dies aus dem Zweck des Vertrags ergibt.

(3) Der Kunde bleibt Inhaber aller Materialien, die ihm zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags zustehen oder von ihm (oder von Dritten in seinem Auftrag) nach Abschluss dieses Vertrags entwickelt werden („Kunden- Materialien“). Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen. Sofern diese von likeyaa vorgenommen werden, erfolgen sie zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung durch den Kunden. Der nachfolgende Abs. 4 findet hierfür entsprechende Anwendung. Der Kunde räumt likeyaa ein auf den Zeitraum und den Zweck der Vertragsdurchführung begrenztes, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Kunden -Materialien ein.

(4) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt likeyaa dem Kunden an den vertraglich für den Kunden erstellten und als solche in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Materialien – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches, unbefristetes, inhaltlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Recht ein, die betreffenden Materialien umfassend zu nutzen und zu verwerten.

XII. Referenznennung

likeyaa ist berechtigt den Kunden und eine Beschreibung der erbrachten Leistungen im Internet (inkl. Social-Media und vermittelten Influencer Kampagnen), Fernsehen, in der Printwerbung, in redaktionellen Texten und sonstigen Medien als Referenz anzugeben und damit zu werben. Auf Anfrage des Anbieters wird der Kunde diesem hierfür auch sein Logo in einem gebräuchlichen Dateiformat zur Verfügung zu stellen.

XIII. Vergütung

(1) Der Kunde bezahlt likeyaa die vereinbarte Vergütung zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise und Vergütungen ergeben sich auf Basis der jeweils aktuellen gültigen Preisliste der likeyaa und aus den individuellen vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem jeweils zu Grunde liegenden Angebot von likeyaa soweit nichts Anderweitiges individualvertraglich geregelt ist.

(2) Sofern eine Berechnung nach Aufwand vereinbart ist, kann monatlich nachlaufend abgerechnet werden.

(3) Bei Festpreisvereinbarung gelten folgende Zahlungsvereinbarungen:

Sofern im Angebot durch likeyaa individualvertraglich nicht anders vermerkt bzw. vereinbart wurde, rechnet likeyaa die Leistungen 50% des Projektvolumens nach Beauftragung sowie weitere Positionen bei Erreichen entsprechender Projektabschnitte ab. Zwischenabrechnungen sind immer vorbehalten.

(4) Sofern die Berechnung eines Festpreises vereinbart ist und sich nach Fertigstellung des Feinkonzeptes zeigt, dass die Realisierung zu einem unvorhergesehenen Aufwand des Projektpreises führt, kann likeyaa eine Anpassung des Projektpreises verlangen.

(6) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Preise für Hosting und Domains jährlich und im Voraus abgerechnet. Preise für Hosting und Domains können im Rahmen der Jahresabrechnung, auch ohne Ankündigung, den marktüblichen Preisen angepasst werden.

(7) Anfallende Reisekosten und Spesen hat der Kunde, inkl. MwSt., zu tragen. likeyaa berechnet diese zu den in der aktuellen Preisliste ausgewiesenen Sätzen.

XIV. Zahlungsbedingungen

(1) Jede Rechnung wird nach Rechnungsstellung sofort, netto ohne Abzug, zur Zahlung fällig. Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

(2) Bei Überschreiten von Zahlungszielen ist likeyaa berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelungen des § 288 II BGB verlangen.

(3) Eine Aufrechnung ist für das Unternehmen nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

XV. Abnahme

(1) Sofern es für Leistungen vereinbart ist, unterliegen diese der Abnahme. Für abgrenzbare Teilleistungen kann likeyaa die Durchführung von Teilabnahmen verlangen. In diesem Fall gilt die Gesamtleistung mit der letzten Teilabnahme als abgenommen.

(2) likeyaa erklärt dem Kunden gegenüber die Abnahmefähigkeit der Leistung. Nach dieser Erklärung hat das Unternehmen die jeweilige Leistung sofort zu prüfen und innerhalb von 10 Tagen die Abnahme zu erklären. Die Abnahme ist zu erklären, wenn die Leistung in wesentlichen Teilen den in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen entspricht. Ansonsten wird die Abnahme hindernden Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigt und die Abnahme sodann erneut durchgeführt.

(3) Die Abnahme gilt vom Unternehmen auch mit Unterzeichnung von Teilschritten als erklärt. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen die Leistung nicht innerhalb vorgenannter Frist als abgenommen erklärt, sofern er nicht gleichzeitig Abnahme hindernde Mängel rügt.

(4) Die Abnahme gilt auch als erteilt, sobald das Unternehmen die Leistungen im Echtbetrieb nutzt.

XVII. Sonstige Bestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Nebenbestimmungen außerhalb eines Vertrags und seiner Anlagen bestehen grundsätzlich nicht. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

(3) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.

(4) Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieser AGB Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung iSd Abs. 3 rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das für den Sitz von likeyaa zuständige Gericht.

B. I. 1.

Besonderer Teil
Besonderheiten bei Beratungsleistungen

Vertragsgegenstand

(1) Sofern sich likeyaa zur Erbringung von Beratungsleistungen („Auftrag Beratungsleistungen“) verpflichtet hat, gelten die Vorschriften des Abschnitts B.I. dieser AGB. Die Leistungserbringung erfolgt auf dienstvertraglicher Basis iSd §§ 611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags. Zu den Beratungsleistungen können insbesondere folgende Tätigkeiten zählen, wobei die Leistung und deren Umfang ausschließlich durch den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bestimmt werden:

a) Mitarbeit an der Entwicklung der Marketingstrategie und -kampagne; b) Mitwirkung bei der Erarbeitung der Umsatzziele;

c) Mitarbeit bei der Erstellung der hierfür erforderlichen Marketingbudgets sowie deren Aufschlüsselung für Werbung und Verkaufsförderung;

d) Auswertung aller quantitativen und qualitativen Konkurrenzbeobachtungen sowie von Marktstudien, Markt- und Verbraucheruntersuchungen;

e) Beratung zu Fragen der nationalen, regionalen oder lokalen Schwerpunktbildung;

f) Anregungen zu Verbesserungen oder Veränderungen der Produkte und deren Ausstattungen

(2) Sofern vereinbart, gelten die Vorschriften dieses Abschnitts auch für die mit den Beratungsleistungen im Zusammenhang stehenden Planungs-, Gestaltungs-, und Entwicklungsleistungen sowie die Durchführung der erforderlichen Werbemaßnahmen.

2. Rechtliche Verantwortung des Kunden

Die rechtliche Verantwortung in Bezug auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. erzielten Arbeitsergebnisse trägt ausschließlich der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese bei ihrer Verwendung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen.

II. Besonderheiten bei Vermittlung von Influencerleistungen

1. Vertragsgegenstand

Sofern sich likeyaa zur Vermittlung von Influencerleistungen („Auftrag Influencerleistungen“ bzw. „Auftrag Influencerkampagne ) verpflichtet hat, gelten die Vorschriften des Abschnitts B.II. dieser AGB.

2. Leistungen von likeyaa

(1) Die Leistungen von likeyaa umfassen im Wesentlichen die Auswahl und Vermittlung von Influencern als Produkt- und Markenbotschafter, die die mit der Kampagne geplante Botschaft des Kunden authentisch, persönlich, wahrheitsgetreu und nachhaltig an die Zielgruppe vermittelt.

(2) likeyaa wird als Vermittlerin und Ansprechpartnerin zwischen Kunden und Influencer tätig. Dabei steht sie über die gesamte Vertragszeit in engem Kontakt zu letzteren und sorgt für die erfolgreiche Durchführung der beauftragten Kampagne.

(3) Bei der Auswahl wird likeyaa für den Kunden den/die für die Kampagne passende/n Influencer auswählen. Dabei berücksichtigt likeyaa auch, inwieweit die Influencer zum Unternehmen des Kunden und den dort vermittelten Werten passt.

(4) Neben bzw. nach der Auswahl erbringt likeyaa die notwendigen Kooperationsleistungen, im Wesentlichen als Vermittlungsdienstleister. Gegenstand dieser Vermittlungsdienstleistungen sind insbesondere Vertragsverhandlungen, Budgetierung und Laufzeiten. Ziel dieser Vermittlungsleistungen ist die Schaffung einer nachhaltigen, vertrauensvollen und gut organisierten Basis zwischen den Parteien.

(5) Der Leistungsumfang ergibt sich aus Auftrag und Angebot. Regelmäßig werden von likeyaa folgende Leistungen angeboten:

▪ Akquise von Influencern
▪ Prüfung Brand-Fit
▪ Prüfung Zielgruppen-Fit
▪ Prüfung Engagement-Rate
▪ Prüfung Echtheit der Follower
▪ Gegencheck relevanter Influencer durch den Kunden ▪ Gegencheck des Contents durch den Kunden

▪ Gewährleistung der Werbekennzeichnung durch die Influencer ▪ Kommunikation und Verhandlung mit potenziellen Influencern ▪ Vertragserstellung für Influencer
▪ Monitoring

▪ Erstellung Reporting inkl. Insights ▪ Buchhalterische Abwicklung

3. Aufgaben und Pflichten der Vertragsparteien

(1) Der Kunden stellt likeyaa vor Durchführung der Auswahlleistungen sämtliche Details der geplanten Kampagne inklusive der geplanten Inhalte vor. Dabei ist insbesondere darzustellen, um welche Art von Kampagne es sich handelt und welches Ziel verfolgt wird. Soweit die Inhalte gegenüber likeyaa kommuniziert wurden, obliegt dieser die Auswahl geeigneter Influencer.

(2) likeyaa stellt die vom Kunden kommunizierten Inhalte geeigneten Influencern vor und holt die Zustimmung zur Durchführung ein. Soweit eine Auswahl durch likeyaa getroffen wurde und der Influencer zugestimmt hat, ist auch der Kunden zur Abgabe der Zustimmung verpflichtet.

(3) Die gegenüber von likeyaa kommunizierten Kampagnen und deren Inhalte werden unverändert an den Influencer weitergegeben. Die Zustimmung des Influencers und die Vermittlungsleistungen von likeyaa beziehen sich ausschließlich auf die übermittelten Inhalte. Der Kunden erkennt an, dass die so übermittelten Inhalte ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nachträglich nicht mehr geändert, ergänzt oder bearbeitet werden können. Soweit die Parteien eine solche Änderung schriftlich vereinbaren, wird likeyaa dem Kunden mitteilen, welche Mehrkosten ggf. anfallen.

(4) likeyaa garantiert weder Anerkennung noch Zuspruch, noch Reichweite der vom Influencer gestalteten Inhalte bei dem entsprechenden Zielpublikum. Dies ist ausdrücklich der Vertragssphäre zwischen Kunden und Influencer zuzuordnen. Ein Erfolg wird diesbezüglich nicht geschuldet.

(5) Influencer, die durch likeyaa vermittelt werden, sind nur zur Durchführung der im Einzelauftrag vereinbarten Leistungen – ggf. unter Anweisung bezüglich Art der Inhalte und Benutzung von Utensilien – verpflichtet und im Übrigen in ihrer Tätigkeit frei. Sämtliche weitergehenden Leistungen können vom Influencer nicht gefordert werden; das gilt insbesondere für sämtliche Leistungen, die geeignet sind, die Intim-, Privats- und/oder Persönlichkeitssphäre der Influencer zu beeinträchtigen. Soweit der Kunden auf die Durchführung derartiger Leistungen besteht, ist der Influencer zur Verweigerung der weiteren Vertragsausführung berechtigt.

4. Vergütung/ gesetzliche Abgaben

Der Kunde ist verpflichtet die für die Tätigkeiten vereinbarte Vergütung sowie die Agenturprovision zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an likeyaa zu zahlen.

III. Besondere Regelungen bei Workshops von likeyaa

1. Vertragsgegenstand

Sofern sich likeyaa zur Durchführung eines Workshops verpflichtet hat, gelten die Vorschriften des Abschnitts B.III. dieser AGB.

2. Durchführung der Workshops

(1) Für die Methodik und Didaktik der gebuchten Veranstaltung ist likeyaa verantwortlich. Stellt likeyaa während des Workshops fest, dass die Kunden nicht die nach der Kursbeschreibung erforderlichen Vorkenntnisse bzw. Voraussetzungen mitbringen, so kann likeyaa entsprechende Änderungen des Kursablaufs vornehmen, sofern hierdurch das Schulungssziel nicht verfehlt wird und dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat. likeyaa steht in diesem Rahmen ein entsprechender Ermessensspielraum zu.

(2) Der Workshop findet an dem in dem Anmeldeformular genannten Ort statt. Evtl. erforderliche Änderungen des Veranstaltungsortes werden dem Kunden frühzeitig, mindestens jedoch 4 Tage vor Seminarbeginn mitgeteilt. Sollte dem Kunden die Änderung des Veranstaltungsortes nicht zumutbar sein, so wird diesem ein Recht zur fristlosen Kündigung eingeräumt. Im Falle einer solchen Kündigung bleibt der Vergütungsanspruch von likeyaa hinsichtlich der bereits erbrachten Leistungen bestehen.

(3) Der Kunden hat die Kosten der Anreise, Verpflegung, Unterkunft und sonstigen nicht in der Kursbeschreibung enthaltenen Leistungen selbst zu tragen.

(4) likeyaa garantiert keinen Erfolg. Er wird jedoch nach besten Kräften und Wissen gemeinsam mit den Kunden einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung anstreben.

(5) likeyaa informiert den Kunden vor und während der Ausbildung über alle Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.

3. Erteilung und Verwendung von Zertifikaten

(1) Sofern die gebuchte Veranstaltung den erfolgreichen Abschluss einer Prüfung vorsieht, erhält der Kunden nach deren Bestehen ein Zertifikat über die von ihm erreichte Qualifikation. Ab Erhalt des Zertifikats ist der Kunden dazu berechtigt, gegenüber Dritten und in der Öffentlichkeit auf die von ihm erworbene Qualifikation hinzuweisen.

(2) likeyaa behält sich alle Schutzrechte an dem von ihm entwickelten Konzept und den von ihm verwendeten Bezeichnungen/Kennzeichen vor.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden bzw. des Teilnehmers; Störungen durch den Kunden/Tilnehmer; Kündigung durch likeyaa

(1) Der Kunden bzw. der Teilnehmer hat die vom Veranstalter gemachten und sachlich nachvollziehbaren Hinweise bezüglich der Durchführung der Veranstaltung zu beachten. Er ist verpflichtet an der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung mitzuwirken und somit zum Schulungserfolg beizutragen. Störungen des Schulungsablaufs und Gefährdungen anderer Kunden sind zu unterlassen.

(2) Wer als Kunde/Teilnehmer nachhaltig gegen seine Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verstößt und damit die Abhaltung eines ordnungsgemäßen Kursunterrichts gefährdet, kann von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. In diesem Fall steht dem Veranstalter ein Recht zur fristlosen Kündigung zu. Auch bleibt in diesem Fall der Anspruch von likeyaa auf die vollständige Vergütung bestehen.

5. Hindernisse bei der Leistungserbringung

(1) Sofern die in der Kursbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht bis 14 Tage vor Beginn des Kurses erreicht wird, behält sich likeyaa ausdrücklich vor, den Kurs zu verschieben bzw. nicht stattfinden zu lassen. Hierüber wird der Kunden unverzüglich informiert. Er kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und die bereits geleistete Vergütung zurückverlangen.

(2) Kann durch höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder einem sonstigen nicht von likeyaa zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin stattfinden, ist likeyaa unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, einen Ersatztermin bzw. einen anderen Trainer zu benennen. Hierüber wird der Kunden unverzüglich informiert.

(3) Hindernisse bei der Leistungserbringung, die durch den Kunden verschuldet wurden, lassen den Vergütungsanspruch von likeyaa unberührt.

6. Vergütung

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung / Teilnahmebestätigung. Die Vergütung ist im Voraus zu zahlen. Die ist nach Vertragsschluss sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Auftragsbestätigung / Teilnahmebestätigung an likeyaa zu zahlen.

7. Rücktritt/Stornogebühren

(1) Tritt der Kunde von der gebuchten Veranstaltung zurück, werden folgende Stornogebühren berechnet:

– bis 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung 10% der vereinbarten Vergütung; – bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung 40% der vereinbarten Vergütung; – bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung 60% der vereinbarten Vergütung; danach werden 100% der vereinbarten Vergütung fällig.

(2) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

(3) Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung/Stornogebühren sei überhaupt nicht entstanden oder der eingetretene Schaden sei niedriger als die festgesetzte Pauschale. Es wird auf die Möglichkeit des Kunden verwiesen, einen Ersatzteilnehmer benennen zu können. Eine Verpflichtung zur Benennung eines solchen Ersatzteilnehmers besteht jedoch nicht.

(4) Die Nichtteilnahme an der Veranstaltung lässt den Vergütungsanspruch von likeyaa unberührt.

8. Urheberrechtlicher Schutz der Kursunterlagen

Die dem Kunden und Teilnehmern zur Verfügung gestellten Kursmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Kursmaterialien sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung im Rahmen der Ausbildung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Veranstalter, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet und werden zivil- bzw. strafrechtlich verfolgt.

IV. Besonderheiten bei Webseitenerstellung

1. Vertragsgegenstand

Sofern Gegenstand des Vertrages die Entwicklung und Erstellung einer Website für den Kunden ist, mit welcher dieser im Internet auftreten kann, gelten die nachfolgenden Bestimmungen der AGB.

2. Entwicklung und Entwurf der Website

(1) likeyaa entwickelt und entwirft aufgrund der vom Kunden gemachten Angaben eine Website, wobei likeyaa ein entsprechender Gestaltungsspielraum verbleibt.

(2) Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen der Website (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software u. a.) nicht ausdrücklich durch likeyaa erfolgen soll, ist hierfür ausschließlich der Kunde zuständig.

(3) likeyaa hat die erstellte Website nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Kunden zu übertragen. Sie kann dies durch Heraufladen der Daten auf einen vom Kunden angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, dem Kunde zumutbare Weise bewerkstelligen.

3. Sach- und Rechtsmängel

(1) Für Inhalt, den der Kunde bereitstellt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Inhalt auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Darüber hinaus ist likeyaa zur Erfüllung von Sach- und Rechtsmängeln nur nach den gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen verpflichtet:

(2) Ein Mangel liegt vor, soweit die Lieferung oder Leistungen (a) nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzen, (b) sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen oder (c) sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignen und nicht die Beschaffenheit aufweisen, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Leistung erwarten kann.

(3) Sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass die Lieferungen oder Leistungen von likeyaa Rechte Dritter verletzen, wird likeyaa nach ihrer Wahl entweder auf eigene Kosten für den Kunden das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzten Rechten beschaffen oder die Leistungen so austauschen oder abändern, dass sie die Rechte nicht mehr verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

(4) Etwaig bestehende Minderungsrechte sowie das Recht auf Selbstvornahme sind ausgeschlossen. Ansprüche gem. §§ 812 ff. BGB sind hiervon unberührt.

(5) Verlangt der Kunde nach Beendigung des Vertrags unter Berufung auf einen Sach- und/oder Rechtsmangel die Beseitigung eines Mangels an einem Programm, trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass dieser Mangel auf einer von likeyaa erbrachten Leistung beruht. Die Darlegung und der Beweis gelten als erbracht, wenn er darlegt und nachweist, dass dieser Mangel vor Erbringung einer bestimmten, vom Kunden genau zu bezeichnenden Leistung unter vergleichbaren Umständen nicht aufgetreten ist, sondern sich erst danach gezeigt hat, ohne dass andere Ursachen als die bezeichnete Leistung dafür ersichtlich sind. Insbesondere hat der Kunde darzulegen und nachzuweisen, dass nach Beendigung des Vertrags keine Änderungen vorgenommen worden sind, auf denen der Mangel beruhen kann.

(6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Recht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen vergeblicher Aufwendungen oder Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Haftungsbegrenzung bleiben unberührt.

(7) Die Sach- und Rechtsmängelhaftung für die erbrachten Leistungen erlischt, wenn der Kunde oder Dritte Änderungen vornehmen, denen likeyaa vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Etwas anderes gilt nur insoweit,

als der Kunde darlegt und nachweist, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und dass diese die Mangelidentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben.

(8) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann iSd Handelsgesetzbuches handelt, stehen diesem etwaige Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln nur zu, wenn er seiner Rügepflicht iSd § 377 HGB genügt hat.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat likeyaa alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. Entwürfen, Prototypen, Skripte) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.

(2) Nach Anforderung durch likeyaa hat der Kunde dieser alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in der geforderten Form zur Verfügung zu stellen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich.

(3) Der Kunde hat likeyaa folgende Informationen unmittelbar nach Anforderung in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

  1. (a)  Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Website: schriftlich oder per -Mail;

  2. (b)  technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u. ä.): schriftlich oder per -Mail;

  3. (c)  Sofern likeyaa zum Heraufladen der fertigen Website auf einen Webserver berechtigt oder verpflichtet ist,

so hat der Kunde so bald als möglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Website die Zugangsdaten (URL, Benutzername und Passwort) des betreffenden Servers zur Verfügung zu stellen.

IV. Besonderheiten bei SEO- und Onlinemarketingleistungen

1. Vertragsgegenstand

(1) Sofern Gegenstand des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages die Erbringung von Suchmaschinenoptimierungen bzw. Onlinemarketingleistungen sind, gelten – sofern nichts Abweichendes zwischen den Parteien geregelt wurden – die Bestimmungen dieser Ziff. II.

(2) likeyaa erbringt gegenüber dem Kunden die vertraglich vereinbarten Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, als Dienstleistung iSd §§ 611 ff. BGB.

2. Mitwirkungsleistungen des Kunden

(1) Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch likeyaa ist die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde wird likeyaa bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde stellt likeyaa insbesondere alle zur Suchmaschinenoptimierung notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.

(2) Bestehen die Leistungen von likeyaa in der Erstellung von Konzepten oder Analysen bzw. der Unterstützung des Kunden bei deren Ausarbeitung, wird der Kunde die notwendige Mitwirkung leisten und Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte im Rahmen des wirtschaftlich Angemessenen vornehmen.

(3) Der Kunde wird, die für die Berechnung des Traffic notwendigen Vorkehrungen treffen, insbesondere die für die Messung erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen.

3. Keine Aufklärungspflicht bzw. Haftung für die Verwendung von Domains und Suchbegriffen

(1) likeyaa ist gegenüber dem Kunden nicht zur Aufklärung und Beratung über die Besonderheiten, Möglichkeiten und Verkehrssitten im Internet verpflichtet.

(2) Für Verletzungen der geltenden rechtlichen Normen, insb. der des Wettbewerbsrechts, die auf Verwendung der Domains bzw. Suchbegriffen beruhen, haftet likeyaa nur, wenn sie gegenüber dem Kunden ausdrücklich hierfür ihr Einstehen versichert hat.

(3) likeyaa ist somit auch nicht verpflichtet im Vorfeld auf die wettbewerbs- oder kennzeichenrechtliche Unbedenklichkeit hinsichtlich der verwendeten Domain oder bestimmten Suchbegriffen hinzuweisen.

4. Sonstige Regelungen

(1) Beauftragte Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung erledigt likeyaa mit größtmöglicher Sorgfalt. Einen bestimmten werblichen Erfolg und/oder eine bestimmte Platzierung der Webseiten des Kunden in Suchmaschinenrankings schuldet likeyaa nicht.

(2) Die Richtlinien der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber werden von den Parteien anerkannt. likeyaa ist berechtigt, die Anwendung bestimmter Methoden zur Suchmaschinenoptimierung zu verweigern, wenn und soweit diese gegen die Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber verstoßen.

Contens Trendreport likeyaa

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